Was wird gewählt?
Der Oberbürgermeister ist der Chef im Kieler Rathaus und leitet die Verwaltung. Er ist für die Erledigung aller städtischen Aufgaben verantwortlich und organisiert die vielen Ämter, Behörden und Dezernate.
Darüber hinaus unterstützt er die Ratsversammlung, die die wesentlichen Beschlüsse für die Stadt fasst, in ihrer Arbeit. Indem er die Beschlüsse mit seinen Fachbeamtinnen und -beamten vorbereitet, nimmt er großen Einfluss auf die Politik in der Stadt.
Da die Verwaltung auch den Beschluss über den städtischen Haushalt vorbereitet, hat der Oberbürgermeister hier die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und die Ratsversammlung von diesen zu überzeugen.
Zu guter Letzt repräsentiert er die Stadt und ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen oder Wünsche haben.
50 % und Ihre Stimme.
Sie haben eine Stimme. Zur Wahl treten drei Kandidaten an. Wahlberechtigt sind alle Kielerinnen und Kieler, die mindestens 16 Jahre alt sind, spätestens seit der ersten 2019 in Kiel wohnen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält (50 Prozent + 1 Stimme). Wenn kein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, gibt es eine Stichwahl zwischen beiden erstplatzierten. Dieser zweite Wahlgang würde am 10. November stattfinden.
Wahltag ist Sonntag, der 27. Oktober 2019.
Eine Stimmabgabe ist vorher auch per Briefwahl möglich. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel.
Neueste Kommentare